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MWST in der Schweiz: Die Neuerungen 2025-2026, die KMU kennen müssen
Kurz gesagt. 2026 bleiben die Schweizer MWST-Sätze unverändert: 8,1% Normalsatz, 2,6% reduziert, 3,8% Sondersatz für Beherbergung. Die wichtigste Neuerung ist die Teilrevision des MWSTG, in Kraft seit dem 1. Januar 2025: Jahresabrechnung für KMU bis CHF 5 Millionen, neue Regeln für digitale Plattformen, erweiterte Ausnahmen für Reisebüros und Gesundheitswesen. Für KMU sind dies konkrete Veränderungen, die den administrativen Aufwand beeinflussen — wer sie kennt, nutzt sie.
Die 2026 geltenden MWST-Sätze
Die in der Schweiz 2026 geltenden Sätze sind jene, die am 1. Januar 2024 eingeführt wurden (Erhöhung im Zusammenhang mit der AHV/IV-Finanzierung) und bleiben das ganze Jahr unverändert:
| Typ | Satz | Was er abdeckt |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1% | Die meisten Güter und Dienstleistungen: Beratung, Autos, Elektronik, Alkohol, Bekleidung usw. |
| Reduziert | 2,6% | Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, lebende Pflanzen, Produkte für die Menstruationshygiene (seit 2025) |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8% | Beherbergungsleistungen mit Frühstück im Hotelsektor |
(Quelle: ESTV / estv.admin.ch — Werte gültig seit dem 1. Januar 2024, bestätigt für 2026.)
Für 2026 sind keine Tarifänderungen vorgesehen. Die nächste potenzielle MWST-bezogene Veränderung ist die Finanzierung der 13. AHV-Rente (Erhöhung um 0,5–0,7 Punkte), sie ist jedoch noch in der parlamentarischen Diskussion und nicht in Kraft.
Die Teilrevision des MWSTG: Was sich ab 2025 ändert
Am 1. Januar 2025 trat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in Kraft, mit einigen konkreten Neuerungen für Unternehmen. Es lohnt sich, sie zu bilanzieren, da sie das tägliche Management betreffen.
Jährliche MWST-Abrechnung für KMU
Es ist die wichtigste Neuerung für kleine und mittlere Unternehmen. Bis 2024 war die MWST-Abrechnung für die meisten Unternehmen vierteljährlich (4 Abrechnungen pro Jahr). Ab 2025 können KMU mit Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 (MWST inklusive) wählen, eine einzige Jahresabrechnung einzureichen.
So funktioniert es in der Praxis:
- Der Antrag erfolgt über das ePortal der ESTV bis zum 28. Februar des Referenzjahres. Neue Steuerpflichtige haben 60 Tage ab Erhalt der MWST-Nummer.
- Unverzichtbare Voraussetzung: Alle vorangehenden Abrechnungen müssen fristgerecht eingereicht und bezahlt sein — wer Rückstände hat, kann nicht auf das Jahresregime zugreifen.
- Die Zahlung erfolgt nicht auf einmal: Für die effektive Methode oder die Pauschalmethode wird in 3 Raten (30. Mai, 30. August, 30. November) bezahlt; für die Saldosteuersatzmethode in 1 Rate (30. August). Die Raten werden auf der Steuer der letzten Steuerperiode berechnet.
- Die eigentliche Abrechnung (Jahreszusammenfassung) wird bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht.
- Wird die Schwelle von CHF 5'005'000 in 3 aufeinanderfolgenden Perioden überschritten oder eine Zahlung verpasst, wird das Jahresregime widerrufen.
Der Vorteil ist real: 1 Abrechnung pro Jahr statt 4, mit entsprechender Zeitersparnis und buchhalterischer Vereinfachung. Für viele KMU ist es eine der nützlichsten Vereinfachungen der letzten Jahre.
Digitale Plattformen und Versandhandel
Ab dem 1. Januar 2025 werden digitale Plattformen, die den Versandhandel von in die Schweiz eingeführten physischen Gütern abwickeln (Amazon, eBay, AliExpress und ähnliche), direkt verantwortlich für die Erhebung und Abführung der MWST für die über sie tätigen Drittanbieter. Ziel ist es, eine Grauzone zu beseitigen, die es ermöglichte, MWST auf Einkäufe aus dem Ausland zu vermeiden.
Für Schweizer KMU, die über diese Plattformen verkaufen, hängt die Auswirkung von der Struktur ab: In einigen Fällen wird die Plattform zur MWST-pflichtigen Person, in anderen bleiben die Pflichten beim Unternehmen. Es lohnt sich, die eigene spezifische Situation mit dem Treuhandbüro zu prüfen, wenn man über Marktplätze verkauft.
Erweiterte Ausnahmen für bestimmte Branchen
Mit der Revision 2025 wurden für einige Branchen neue Ausnahmen von der Steuer eingeführt:
- Reisebüros: Der Wiederverkauf von Reisen auf Schweizer Gebiet ist nun von der MWST ausgenommen.
- Koordinierte medizinische Leistungen: erweiterte Ausnahme.
- Kulturelle Tätigkeiten: erweiterte Ausnahme.
- Betreuungsdienste von Non-Profit-Organisationen: von der Steuer ausgenommen.
- Produkte für die Menstruationshygiene: per 1. Januar 2025 vom Normalsatz (8,1%) auf den reduzierten Satz (2,6%) übergegangen.
Saldosteuersätze: ab 2025 flexibler
Die Saldosteuersatz-Methode wurde flexibler gestaltet: Die Begrenzung auf zwei Sätze fällt, mehr als zwei sind zulässig, sofern jeder mindestens 10% des Umsatzes abdeckt. Eine technische Änderung, nützlich für Unternehmen mit diversifizierten Tätigkeiten.
Die Schwelle der Steuerpflicht: Wann die MWST-Pflicht einsetzt
Ein Grundpunkt, den man nicht vergessen darf: Die MWST-Steuerpflicht setzt ein, wenn der globale Jahresumsatz CHF 100'000 überschreitet, einschliesslich der Auslandleistungen. Unterhalb dieser Schwelle kann man sich freiwillig eintragen lassen (kann sich lohnen, um die Vorsteuer auf Einkäufe geltend zu machen).
Für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerbare Umsätze tätigen (Installationen, Dienstleistungen an Schweizer Privatkunden), setzt die Registrierungspflicht unabhängig vom Sitz ein.
Die Saldosteuersatz-Methode: Lohnt sie sich für KMU?
Für KMU mit einem Umsatz bis CHF 5,024 Millionen und einer Jahressteuer bis CHF 108'000 ist die Saldosteuersatz-Methode eine interessante Alternative zur effektiven Methode. So funktioniert sie:
- Ein branchenbezogener Saldosteuersatz (von der ESTV je nach Tätigkeit zugewiesen) wird auf den Bruttoumsatz angewendet.
- Die Vorsteuer auf Einkäufe muss nicht ermittelt werden.
- Das Ergebnis: weniger Buchhaltungsaufwand, weniger Kontrollen, weniger Fehlerrisiko.
- Nachteil: Wer viele Einkäufe mit MWST tätigt (Investitionen, Rohstoffe), könnte mit der effektiven Methode mehr Abzugsspielraum haben.
Rund ein Drittel der Schweizer KMU nutzt diese Methode. Ab 2025 gibt es, wie erwähnt, keine Begrenzung auf zwei Saldosteuersätze mehr, was das Regime für Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsarten flexibler macht.
Das Regime muss für mindestens ein Jahr beibehalten werden und verlangt eine bewusste Wahl: Es lohnt sich nicht immer, es hängt von der Kosten- und Einkaufsstruktur ab.
Die MWST-Fehler, die am meisten kosten
Aus der treuhänderischen Praxis sind dies die Punkte, bei denen KMU am häufigsten Fehler machen:
- Rechnung ohne MWST-Nummer des Schweizer Lieferanten: Verhindert den Vorsteuerabzug. Klingt banal, kommt aber vor.
- Fehlende MWST-Registrierung beim Überschreiten der Schwelle von CHF 100'000: Die ESTV erhebt die nicht abgeführte Steuer mit Zinsen.
- Gemischte Ausgaben (privat + geschäftlich) vollständig in Abzug gebracht: Die MWST-Rückerstattung wird reduziert oder verweigert.
- Raten der Jahresabrechnung zu spät oder in unzureichender Höhe bezahlt (unter 50% der Vorjahressteuer für die effektive Methode, unter 35% für Saldosteuersätze): Das Jahresregime wird widerrufen.
- Überschreitung der Schwellen für Saldosteuersätze ohne Mitteilung an die ESTV: Führt zu Sanktionen und Neuberechnungen.
Die goldene Regel lautet: systematische Kontrolle der Voraussetzungen und Schwellen sowie sofortige Mitteilung an die ESTV, wenn sich am Umsatz oder an der Tätigkeitsstruktur etwas Wesentliches ändert.
Die nicht zu vergessenden Fristen
Für jene, die die MWST selbst verwalten, die Schlüsselfristen:
- Vierteljährliche Abrechnung: innerhalb von 60 Tagen ab Quartalsende (mit Möglichkeit einer kostenlosen Fristverlängerung über das ePortal).
- Jahresabrechnung: bis zum 28. Februar des Folgejahres; Zwischenraten am 30. Mai, 30. August und 30. November.
- Antrag für das Jahresregime: bis zum 28. Februar des Jahres, für das man es übernehmen möchte.
Alle Operationen (Abrechnungen, Verlängerungen, Antragsstellungen) werden über das ePortal der ESTV abgewickelt.
Wie wir Sie unterstützen
Für ein KMU ist die MWST einer jener Bereiche, in denen ein technischer Fehler — auch in gutem Glauben — teuer und nachträglich bezahlt wird: Die ESTV holt sich das Geld, berechnet Zinsen und häufig auch Sanktionen. Fidav führt die Buchhaltung und den MWST-Zyklus zahlreicher Unternehmen im Tessin und in der Schweiz, von der periodischen Abrechnung bis zur Jahresabstimmung, mit einem digitalen Ansatz, der Papier und Risiken reduziert.
Wenn Sie den Wechsel zur Jahresabrechnung oder zur Saldosteuersatz-Methode prüfen, können wir Ihnen helfen zu verstehen, ob er sich in Ihrem Fall wirklich lohnt — eine für alle gültige Antwort gibt es nicht. Vertiefen Sie unsere Buchhaltung und Finanzverwaltung und die Steuerberatung für Unternehmen.
Haben Sie Zweifel zur MWST-Abrechnung oder möchten den Wechsel zum Jahresregime prüfen? Schreiben Sie uns auf WhatsApp an +41 79 741 02 89 oder rufen Sie +41 91 640 40 20 an.
FAQ (auf der Seite + FAQPage-Schema oben sichtbar)
Welche sind die MWST-Sätze in der Schweiz 2026? In der Schweiz gelten 2026 drei MWST-Sätze: der Normalsatz von 8,1% (die meisten Güter und Dienstleistungen), der reduzierte Satz von 2,6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Produkte für die Menstruationshygiene) und der Sondersatz für Beherbergung von 3,8% (Beherbergungsleistungen mit Frühstück). Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und bleiben 2026 unverändert.
Was ist die jährliche MWST-Abrechnung für Schweizer KMU und wer kann sie nutzen? Seit dem 1. Januar 2025 können KMU mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 (MWST inklusive) eine einzige jährliche MWST-Abrechnung statt der vier vierteljährlichen einreichen. Der Antrag erfolgt über das ePortal der ESTV bis zum 28. Februar des Referenzjahres. Bedingung: Alle vorangehenden Abrechnungen müssen fristgerecht bezahlt sein. Der wichtigste Vorteil ist die Reduktion des administrativen Aufwands.
Ab wann setzt die MWST-Pflicht in der Schweiz für ein Unternehmen ein? In der Schweiz setzt die MWST-Steuerpflicht ein, wenn der globale Jahresumsatz CHF 100'000 überschreitet. Unterhalb dieser Schwelle kann man sich freiwillig eintragen lassen. Ausländische Unternehmen, die auf Schweizer Gebiet steuerbare Umsätze tätigen (Installationen, Dienstleistungen an Privatkunden), müssen sich unabhängig vom Sitz unterstellen.
Was ist die Saldosteuersatz-Methode und lohnt sie sich für ein KMU? Die Saldosteuersatz-Methode ist eine Vereinfachung für KMU mit einem Umsatz bis CHF 5,024 Millionen und einer Jahressteuer bis CHF 108'000: Statt die MWST auf den einzelnen Umsätzen zu berechnen, wird ein fester Prozentsatz auf den Bruttoumsatz angewendet. Die Vorsteuer muss nicht ermittelt werden, was die Buchhaltungsarbeit drastisch reduziert. Rund ein Drittel der Schweizer KMU nutzt sie.
Welche sind die häufigsten MWST-Fehler in Schweizer KMU? Die häufigsten Fehler sind: Rechnungen ohne MWST-Nummer des Lieferanten (verhindert den Vorsteuerabzug); fehlende MWST-Registrierung beim Überschreiten der Schwelle von CHF 100'000; gemischte Ausgaben vollständig in Abzug gebracht; verspätete Zahlung der Raten in der Jahresabrechnung (was zum Widerruf des Regimes führt); und fehlende Mitteilung der Überschreitung der Schwellen für die Saldosteuersatz-Methode.
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