Dienstleistungen · Grenzgänger & Quellensteuer

Quellensteuer und Grenzgänger, geführt mit Klarheit.

Die Quellensteuer ist eines der heikelsten Themen für alle, die im Tessin arbeiten und einstellen. Von Mendrisio, Lugano und Baar aus begleiten wir Arbeitnehmende und Unternehmen mit voller Verantwortung gegenüber den Schweizer Steuerbehörden.

Grenze Italien–Schweiz, Grenzgänger im Kanton Tessin

Leistung

08

Der Punkt

Eine komplexe Materie in stetigem Wandel.

Das Tessin lebt jeden Tag von der grenzüberschreitenden Arbeit, und die Besteuerung der Grenzgänger hat sich grundlegend verändert. Das neue Grenzgängerabkommen Italien–Schweiz hat eine Unterscheidung zwischen «alten» und «neuen» Grenzgängern eingeführt, mit unterschiedlichen Steuerregimen und neuen Pflichten für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.

Das Ergebnis ist ein Rahmen, in dem Fehler leicht passieren: falsch berechnete Abzüge, nicht beantragte Korrekturen, Risiko der Doppelbesteuerung, nicht konforme Lohnausweise. Für Arbeitnehmende bedeutet das, mehr als nötig zu zahlen; für Unternehmen bedeutet es das Risiko von Nachforderungen und Sanktionen.

Fidav ist seit 1982 tätig und hat seinen Hauptsitz in Mendrisio, direkt an der Grenze: Grenzgängerarbeit ist Teil unseres Alltags, keine Nische. Wir machen aus einer komplexen Materie klare, geführte Schritte.

  • 01 Grenzgänger im Tessin
  • 02 Tessiner Unternehmen mit Grenzgängern
  • 03 Alte und neue Grenzgänger nach dem Abkommen
  • 04 Cross-Border-Situationen Italien–CH
Verwaltung Grenzgänger und Quellensteuer durch Fidav

Für die Arbeitnehmenden

Damit Sie das Richtige zahlen, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie im Tessin arbeiten und in Italien wohnen, wird die Quellensteuer direkt vom Lohn gemäss den Tarifen des Kantons Tessin abgezogen. Wir begleiten Sie, damit Sie immer wissen, was zu erwarten ist.

  1. 01

    Wo und wie viel Sie zahlen

    Abhängig von Ihrem Status als alte/r oder neue/r Grenzgänger/in, vom Wohnsitz und von den Regeln, die das neue Abkommen Italien–Schweiz eingeführt hat.

  2. 02

    Korrektheit des Abzugs prüfen

    Wir prüfen, ob die auf dem Lohn angewandte Quellensteuer korrekt ist oder ob Sie mehr als nötig bezahlt haben.

  3. 03

    Korrektur oder nachträgliche ordentliche Veranlagung

    Wir beurteilen und reichen den Antrag nur ein, wenn es sich wirklich lohnt – nach einer vorausgehenden Berechnung. Kein Verfahren ohne Sicherheit über den Nutzen.

  4. 04

    Doppelbesteuerung vermeiden

    Wir koordinieren beide Seiten der Grenze korrekt und vermeiden, dass dieselben Einkünfte zwischen der Schweiz und Italien zweimal besteuert werden.

  5. 05

    Besondere Situationen

    Abzüge, Familienlasten, Unterhaltsbeiträge, weitere Einkünfte: Alles, was sich auf die endgültige Steuer auswirkt, wird in der Berechnung berücksichtigt.

Die Grenze ist keine Komplikation. Sie ist unser natürlicher Kontext.

Der Fidav-Ansatz · seit 1982 in Mendrisio

So begleiten wir Sie

Vier Phasen, eine klare Methode.

Derselbe Prozess für Arbeitnehmende und Unternehmen: Erst verstehen, dann rechnen, dann handeln. Ohne Abkürzungen, ohne Überraschungen.

01

Analyse der Situation

Wir prüfen Ihren Fall – Arbeitnehmer oder Unternehmen –, den Status als alte/r oder neue/r Grenzgänger/in, die Unterlagen und die Lohnabrechnungen. Bevor wir ein Dossier bewegen, erstellen wir das vollständige Bild – denn jede Situation hat ihre Variablen.

02

Berechnung und Prüfung

Wir kontrollieren die abgezogenen Beträge, berechnen eine mögliche Rückerstattung oder Nachzahlung und ermitteln den günstigsten Weg. Immer mit transparentem Angebot: Wir sagen Ihnen im Voraus, ob die Korrektur tatsächlich Steuern zurückbringt oder ob es besser ist, sie nicht einzureichen.

03

Pflichten und Verfahren

Wir reichen Korrekturen, Erklärungen und Meldungen bei den zuständigen Stellen innerhalb der gesetzlichen Fristen ein. Für Unternehmen erstellen wir die Lohnabrechnungen mit den korrekten Abzügen, zahlen die Steuern ab und bereiten konforme Lohnausweise vor.

04

Laufende Begleitung

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für Fristen, Rechtsänderungen und neue Bedürfnisse. Die Materie verändert sich häufig, und unsere Aufgabe ist es, Sie stets auf dem Laufenden zu halten – auch mit einer WhatsApp-Nachricht, wenn eine schnelle Antwort nötig ist.

Für das Unternehmen

Die Verantwortung liegt beim Unternehmen. Die Arbeit übernehmen wir.

Wenn Sie Grenzgänger beschäftigen, liegt die Berechnung und Ablieferung der Quellensteuer in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Wir kümmern uns innerhalb der Lohnverwaltung darum und nehmen Ihnen eine fehleranfällige Aufgabe vom Tisch.

  • 01

    Korrekte Steuertarife

    Anwendung der aktualisierten Quellensteuertarife für jede angestellte Person, nach Kanton und Status.

  • 02

    Lohnabrechnungen und Ablieferung

    Erstellung der Lohnabrechnungen mit korrekten Abzügen und pünktliche Ablieferung an die Behörden.

  • 03

    Meldungen und Folgegeschäfte

    Bewilligungen, Sozialversicherungen AHV, BVG, UVG: alle damit verbundenen Pflichten gemeinsam mit dem Payroll geführt.

  • 04

    Lohnausweise

    Erstellung konformer Lohnausweise, bereit für Steuererklärungen und Kontrollen.

  • 05

    Alte vs. neue Grenzgänger

    Korrekte Unterscheidung gemäss dem neuen Abkommen, Monat für Monat für jede angestellte Person angewandt.

  • 06

    Regulatorisches Monitoring

    Wir verfolgen die Rechtsänderungen für Sie: Das Unternehmen bleibt stets konform, ohne den Neuigkeiten hinterherjagen zu müssen.

Warum Fidav

An der Grenze seit über vierzig Jahren.

Lage und Erfahrung machen die Grenzgängerarbeit zu einer unserer solidesten Kompetenzen. Für Arbeitnehmende wie für Unternehmen.

  • 0

    Gründungsjahr

  • 0+

    Aktive Kunden, Privatpersonen und Unternehmen

  • 0+

    Jahre Erfahrung an der Grenze

  • 0

    Standorte · Mendrisio · Lugano · Baar

  • 01

    Seit 1982 an der Grenze

    Hauptsitz in Mendrisio: Grenzgängerarbeit ist Teil unseres Alltags, keine Nische. Wir kennen Fälle und Praxis, die kein Handbuch lehrt.

  • 02

    Arbeitnehmer und Unternehmen

    Wir begleiten beide Seiten des Arbeitsverhältnisses: Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Unternehmen, die sie anstellen. Wir sprechen die Sprache beider.

  • 03

    Cross-Border Italien–CH

    Wir betreuen regelmässig grenzüberschreitende Situationen: Doppelbesteuerungsabkommen, Korrekturen, Koordination beider Seiten.

  • 04

    Digital und effizient

    Wir bearbeiten Vorgänge wo immer möglich papierlos und sparen Papier und Zeit. WhatsApp inklusive für den schnellen Austausch.

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Ihr Fall ist nicht dabei? Schreiben Sie uns auf WhatsApp: Wir antworten noch am selben Tag.

  • Wenn ich als Grenzgänger im Tessin arbeite: Muss ich die Steuererklärung in der Schweiz oder in Italien einreichen?

    Wer als Grenzgänger im Tessin arbeitet, zahlt die Steuern in der Schweiz über die direkt vom Lohn abgezogene Quellensteuer. Je nach Status (alte oder neue Grenzgängerin bzw. -gänger) und Wohnsitz können jedoch auch Erklärungspflichten in Italien bestehen. Das neue Grenzgängerabkommen Italien–Schweiz hat die Regeln für alle geändert, die kürzlich angefangen haben zu arbeiten: Wir prüfen Ihre Situation gemeinsam.

  • Wie funktioniert die Quellensteuer im Kanton Tessin, und kann ich zu viel bezahlte Steuern zurückfordern?

    Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber gemäss den aktualisierten kantonalen Tarifen vom Lohn abgezogen. War der Abzug höher als geschuldet – beispielsweise weil Abzüge nicht berücksichtigt wurden –, kann innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Neuberechnung der Quellensteuer beantragt werden. Wir rechnen vorher aus, ob die Korrektur tatsächlich zu Ihren Gunsten ist, und reichen erst dann den korrekten Antrag ein.

  • Lohnt sich eine Korrektur der Quellensteuer, oder riskiere ich, mehr zu zahlen?

    Es kommt auf die persönliche Situation an: Abzüge, Lasten, weitere Einkünfte und Kanton beeinflussen das Ergebnis. In manchen Fällen führt die Korrektur zu einer Rückerstattung, in anderen zu einer Nachzahlung. Deshalb rechnen wir immer im Voraus: So wissen Sie vorher, ob es sich lohnt – ohne Überraschungen.

  • Ich beschäftige Grenzgänger: Was muss ich tun, um die neuen Steuerregeln korrekt anzuwenden?

    Das Unternehmen muss die Quellensteuer gemäss den aktualisierten kantonalen Tarifen anwenden, korrekt zwischen alten und neuen Grenzgängern gemäss dem neuen Abkommen unterscheiden, die Meldungen an die Ämter machen und die Lohnausweise ausstellen. Fehler führen zu Nachforderungen und Sanktionen. Wir übernehmen das innerhalb des Payrolls und halten Ihr Unternehmen vollständig konform.

  • Wie funktioniert das Payroll in der Schweiz für Grenzgänger, und wer berechnet die Quellensteuer genau?

    Die Verantwortung für die Berechnung und Ablieferung der Quellensteuer liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis übernimmt der Treuhänder dies innerhalb des Payrolls: Wir wenden für jede Grenzgängerin und jeden Grenzgänger die richtigen Tarife an, erstellen die Lohnabrechnung, zahlen die einbehaltenen Steuern ab und bereiten den Lohnausweis vor – Monat für Monat alles in Ordnung.

Sprechen wir darüber

Eine erste Einschätzung, unverbindlich.

Sind Sie Grenzgänger/in oder ein Unternehmen mit Grenzgängern? Schildern Sie uns Ihre Situation – wir sagen Ihnen sofort, ob und wie wir Ihnen helfen können.

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