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COVID-19-Kredite in der Schweiz: Zinsen, Rückzahlung und was 2026 zu tun ist

COVID-19-Kredite in der Schweiz 2026: Zins seit April auf 0%, rund CHF 1,7 Milliarden noch offen, Frist 2028. Praxisleitfaden für KMU mit noch aktiven Krediten.

von Team Fidav 3. März 2026 5 min Lesezeit
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COVID-19-Kredite in der Schweiz: Zinsen, Rückzahlung und was 2026 zu tun ist

Kurz gesagt. Ab dem 1. April 2026 ist der Zinssatz auf COVID-19-Krediten bis CHF 500'000 auf 0,0% gesunken (Bundesratsbeschluss vom 20. März 2026). Im März 2026 waren noch rund CHF 1,7 Milliarden offen, von einem ursprünglichen Gesamtvolumen von CHF 16,9 Milliarden — 72% waren Ende 2024 bereits zurückbezahlt. Für KMU mit noch offenen Krediten: den aktualisierten Zinssatz prüfen, die vierteljährlichen Raten einhalten und bei Schwierigkeiten sofort die Bank kontaktieren.

Was die Schweizer COVID-19-Kredite waren

Zwischen dem 26. März und dem 31. Juli 2020 stellte der Schweizer Bund den KMU verbürgte Überbrückungskredite zur Verfügung, um ihnen über die durch die Pandemie verursachte Liquiditätskrise hinwegzuhelfen. Der Mechanismus war einfach und bewusst rasch: Für Kredite bis CHF 500'000 reichte eine Selbstdeklaration, ohne komplexe Dokumentation, mit Auszahlung innert weniger Stunden möglich.

Die endgültigen Zahlen sprechen von 138'000 Krediten für insgesamt CHF 16,9 Milliarden über rund 125 teilnehmende Banken. Der durchschnittliche Kredit lag bei rund CHF 122'000; rund 1'100 Kredite überstiegen CHF 500'000 (COVID-19-Kredite Plus, bis CHF 20 Millionen).

Der Bund verbürgte 85% des Betrags durch eine Solidarbürgschaft: Zahlt das Unternehmen nicht zurück, leistet der Bund die Bank und nimmt anschliessend Rückgriff auf das Unternehmen.

Wo wir 2026 stehen: fast alles zurückgezahlt

Im März 2026 ergibt sich folgendes Bild (Quelle: Bundesrat und SECO):

  • Noch offen: rund CHF 1,7 Milliarden
  • Bereits zurückbezahlt im Januar 2025: 72% des Gesamtvolumens (rund CHF 12,1 Milliarden)
  • Unternehmen mit getilgtem Kredit: 53'100 von 138'000
  • Unternehmen mit laufenden Tilgungen: 99,5% hatten den Rückzahlungsplan bereits begonnen

Der Grossteil des Programms ist also bereits abgeschlossen. Wer aber noch einen offenen Kredit hat, sollte nicht nachlassen: Die Fristen nähern sich und die Einhaltung der vierteljährlichen Raten bleibt verpflichtend.

Der Zinssatz 2026: Senkung auf 0%

Die wichtigste Nachricht für Halter eines noch offenen Kredits ist die vom Bundesrat am 20. März 2026 beschlossene Zinssenkung, in Kraft ab dem 1. April 2026:

KreditbetragZinssatz ab 1. April 2026Zinssatz 2025Zinssatz 2022-2023
≤ CHF 500'0000,0%0,25%1,5%
> CHF 500'0000,5%0,75%2,0%

Für die überwiegende Mehrheit der KMU — jene mit Krediten bis CHF 500'000 — sind die Fremdkapitalkosten somit null. Die Senkung folgt dem Leitzins der SNB, der am 20. Juni 2025 auf 0% gesenkt wurde. Das Solidarbürgschaftsgesetz COVID-19 sieht vor, dass der Bundesrat die Zinssätze jährlich bis zum 31. März an die Entwicklungen am Geldmarkt anpasst.

Achtung: Ein Zinssatz von 0% bedeutet nicht, dass keine Rückzahlungen mehr erfolgen müssen — das Kapital ist gemäss Tilgungsplan zurückzuzahlen, auch ohne Zinsen.

Wann die Kredite fällig werden

Die Fristen bleiben die ursprünglichen:

  • Reguläre Frist: 2028 (8 Jahre ab Auszahlung 2020).
  • Härtefälle: bis 2030 (insgesamt 10 Jahre, mit Verlängerung auf Antrag bei der Bank).

Der Tilgungsplan sieht lineare vierteljährliche Raten vor. Die erste Rate war bis zum 31. März 2022 fällig, seither ist der Rhythmus konstant.

Was tun, wenn Sie noch einen offenen Kredit haben

Hat Ihr KMU 2026 noch einen offenen COVID-19-Kredit, lohnt sich folgendes Vorgehen:

  1. Den von der Bank angewandten Zinssatz prüfen: Ab dem 1. April 2026 muss er 0,0% (unter CHF 500'000) oder 0,5% (über CHF 500'000) betragen. Bei abweichendem Zinssatz die Bank zur Korrektur kontaktieren.
  2. Fälligkeit prüfen: regulär 2028 oder Verlängerung bis 2030 bei Härtefallregelung.
  3. Vierteljährliche Raten einhalten: Zahlungen nicht ohne Einigung aussetzen. Säumnis führt zum Inanspruchnahme der Bundesbürgschaft und zum Rückgriff des Bundes.
  4. Bei Schwierigkeiten: sofort die Bank kontaktieren. Eine Umstrukturierung als "Härtefall" ist weiterhin möglich und erlaubt die Verlängerung bis 2030. Nicht warten: Frühes Eingreifen ist immer einfacher als das Krisenmanagement.
  5. Dokumentation in Ordnung halten: Vertrag, Tilgungsplan, Zahlungsbelege. Sie werden sowohl für bankseitige Prüfungen als auch für die Steuererklärung benötigt.

Betrug und Missbrauch: die offiziellen Zahlen

Die bewusst rasche Zugänglichkeit des Programms öffnete auch Raum für Missbrauch. Ende 2024 verzeichnete das SECO folgende Daten:

  • 2'767 Strafverfahren eingeleitet
  • CHF 307 Millionen in mutmasslichen Betrugsfällen
  • 1'054 Verurteilungen bereits ergangen
  • 2,9% der Begünstigten in bestätigten Missbrauchsfällen (97,1% unauffällig)

Die häufigsten Betrugsmuster betrafen: Mehrfachgesuche für dasselbe Unternehmen, falsche Umsatzangaben, Gesuche von Gesellschaften, die zum Zeitpunkt des Gesuchs bereits in Liquidation waren. Am meisten von Verfahren betroffen waren Bau, Gastronomie und Handel.

Die tatsächlichen Verluste des Bundes beliefen sich im Januar 2025 auf rund CHF 145 Millionen (0,86% des ausgezahlten Volumens) — eine im Vergleich zu den ursprünglichen Befürchtungen gedämpfte Zahl, die zeigt, dass die meisten Unternehmen die Mittel korrekt verwendet haben.

Buchhalterische und steuerliche Auswirkungen

Für Halter eines noch offenen Kredits gilt:

  • Der Kredit ist als mittelfristige Finanzverbindlichkeit zu verbuchen, mit linearer vierteljährlicher Tilgung über die vorgesehenen 8-10 Jahre.
  • Die Zinsaufwendungen sind steuerlich abzugsfähig, wenn der angewandte Zinssatz den marktüblichen Sätzen entspricht (2026: 0% / 0,5% — offizielle Sätze, daher abzugsfähig).
  • Achtung beim verdecktem Eigenkapital: Ist das Verhältnis Fremd- zu Eigenkapital aus dem Lot, können die Steuerbehörden den Kredit als Eigenkapital umqualifizieren, mit Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen. Eine Frage, die im Einzelfall mit dem Treuhandbüro zu prüfen ist, besonders bei Gesellschaften mit fragiler Eigenkapitalstruktur.

Wie wir Sie unterstützen

Hat Ihr Unternehmen noch einen offenen COVID-19-Kredit, hilft Ihnen Fidav, die Buchhaltung aktuell zu halten, die korrekte steuerliche Behandlung des Kredits zu prüfen und die Vermögenslage im Hinblick auf die Fristen zu beurteilen. Steckt Ihr Unternehmen hingegen in einer schwierigen Rückzahlungsphase, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die finanzielle Struktur zu prüfen und die Optionen zu bewerten — mit den Zahlen in der Hand, nicht wenn die Lage bereits kritisch ist.

Vertiefen Sie unsere Buchhaltung und Finanzverwaltung und die Gesellschafts- und Strategieberatung für die Finanzplanung.

Haben Sie Fragen zum COVID-Kredit Ihres Unternehmens? Schreiben Sie uns auf WhatsApp an +41 79 741 02 89 oder rufen Sie +41 91 640 40 20 an.

FAQ (auf der Seite + FAQPage-Schema oben sichtbar)

Wie hoch ist der Zinssatz auf den Schweizer COVID-19-Krediten 2026? Ab dem 1. April 2026 ist der Zinssatz auf COVID-19-Krediten bis CHF 500'000 auf 0,0% gesunken, bei Krediten über CHF 500'000 liegt er bei 0,5%. Die Senkung folgt dem SNB-Leitzins, der am 20. Juni 2025 auf 0% gebracht wurde. Die Zinssätze werden jährlich bis zum 31. März an die Marktentwicklungen angepasst.

Bis wann muss ich den COVID-19-Kredit zurückzahlen? Die reguläre Frist für die vollständige Rückzahlung ist 2028 (8 Jahre). Für Unternehmen, die eine Verlängerung als Härtefall erhalten haben, ist die Frist auf 2030 (10 Jahre) ausgedehnt. Die Raten sind vierteljährlich und linear. Im März 2026 waren noch rund CHF 1,7 Milliarden des ursprünglichen Gesamtvolumens von CHF 16,9 Milliarden offen.

Was geschieht, wenn ich den COVID-Kredit nicht zurückzahlen kann? Zuerst die Bank sofort kontaktieren und eine Umstrukturierung als Härtefall prüfen, die eine Verlängerung der Frist bis 2030 erlaubt. Zahlungen dürfen nicht ohne Einigung ausgesetzt werden: Bei Säumnis nimmt der Bund die Bürgschaft in Anspruch (deckt 85% des Kredits) und nimmt anschliessend Rückgriff auf das Unternehmen.

Wie viele Schweizer KMU haben COVID-Kredite erhalten und wie viele haben sie bereits zurückgezahlt? Rund 138'000 Schweizer Unternehmen haben COVID-19-Kredite für insgesamt CHF 16,9 Milliarden erhalten. Im Januar 2025 waren 72% des Volumens bereits zurückbezahlt, 53'100 Unternehmen hatten ihre Schuld vollständig getilgt. 99,5% der Unternehmen mit aktiven Krediten hatten den Tilgungsplan bereits begonnen.

Wie behandle ich den COVID-Kredit in der Bilanz meines Unternehmens? Der Kredit ist als mittelfristige Finanzverbindlichkeit zu verbuchen, mit linearer vierteljährlicher Tilgung. Die Zinsaufwendungen sind abzugsfähig, sofern der Zinssatz den marktüblichen Sätzen entspricht (2026: 0%/0,5%, offizielle Sätze). Achtung beim verdecktem Eigenkapital: Ist das Verhältnis Fremd- zu Eigenkapital aus dem Lot, können die Steuerbehörden den Kredit umqualifizieren, was die Zinsen nicht abzugsfähig macht.

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